Penzberger Mordnacht

Zum Gedenken an die sechzehn Penzberger Antifaschistinnen und Antifaschisten, die dem faschistischen Terror am 28. April 1945 zum Opfer gefallen sind.

„Penzberger Mordnacht“: Nichts und Niemand ist vergessen!

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Am Morgen des 28. April 1945 meldete der Reichssender München, dass der Krieg für Bayern beendet sei, da die Regierungsgewalt durch die Beseitigung der Nazimachthaber auf die ‚Freiheitsaktion Bayern‘ übergegangen ist. Die von den Nazis abgesetzten Bürgermeister wurden aufgefordert, ihr Amt wieder anzutreten, bis das bayerische Volk sich eine eigene Verfassung gegeben habe. Daraufhin ging Penzbergs ehemaliger Bürgermeister Hans Rummer mit Franz Biersack und Sebastian Reithofer zum Bergwerk um zu verhindern, dass die Existenzgrundlage Penzbergs der Strategie der „Verbrannten Erde“ zum Opfer fällt. Er konnte erreichen, dass die Grube mitsamt den eingefahrenen Bergmännern nicht gesprengt wurde. Anschließend eilte er zu den Lagern der sowjetischen und französischen Kriegsgefangenen und teilte ihnen das Ende des Krieges mit. Im Rathaus setzte er dann den Nazibürgermeister Vonwerden ab. Auf dessen Frage, mit welchem Recht er ihn absetze, antwortete Bürgermeister Rummer: „Mit welchem Recht wurde ich von euch Faschisten 1933 abgesetzt und mit meinen Kameraden ins KZ Dachau verschleppt? Nach der Übernahme des Amtes begannen unter Rummers Vorsitz Beratungen. Es wurde festgelegt eine Truppe von vierzig Mann aufzustellen, die als ‚Polizei aus dem Volk‘ den Schutz übernehmen sollte. Während der Beratung erschien ein Nazioffizier und erkundigte sich nach den neuesten Geschehnissen in Penzberg. Rummer teilte ihm mit, daß die demokratischen Parteien von 1933, bestehend aus SPD, KPD und BVP , die Macht wieder Übernommen hätten. Der faschistische Offizier erstattete daraufhin seinem Kommandeur, Oberstleutnant Ohm, Bericht. Dieser befahl die sofortige Festnahme der an dieser Aktion Beteiligten, um den früheren Zustand wieder herzustellen. Einige Zeit später rief Reithofer Bürgermeister Rummer an und teilte ihm mit, dass das Rathaus von Wachen umstellt sei, um niemanden mehr hinein- oder hinauszulassen. Kurz darauf wurden Hans Rummer und seine Kameraden Ludwig März, Rupert Höck, Johann Dreher und Paul Badlehner von Nazisoldaten verhaftet. Anschließend fuhr Ohm nach München und erhielt von Gauleiter Giesler die Vollmacht, nach eigenem Ermessen Todesurteile zu verhängen. Zur Unterstützung des „Werferregiments“ versprach Giesler eine SS-Werwolfkompanie nach Penzberg zu schicken, die sich mit dem Kennwwort ‚Hans‘ melden sollte. Nach der Rückkehr Ohms aus München stellte er sofort ein Exekutionskommando zusammen und ordnete die Erschießung der verhafteten Demokraten an. Die Begründung lautete auf „Hoch- und Landesverrat und Zersetzung der Wehrkraft“. Gegen achtzehn Uhr wurden Hans Rummer und seine Kameraden in der Nähe des Sportplatzes an der Bichler Straße erschossen. Bald darauf traf der Werwolfführer Zöberlein mit einer ca. hundert Mann starken Truppe in Penzberg ein. Er erkundigte sich, welche Leute sonst noch am Aufstand beteiligt gewesen wären oder als „unzuverlässig“ bekannt seien. Die mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Zila, Selbertinger, Weißenbach, Rebhahn und Kopp nannten die Namen ihnen bekannter Antifaschisten. Daraufhin bestimmten Vonwerden, Bauernfeind, Zöberlein und Rebhahn wahllos wer gehenkt werden soll. In der Zwischenzeit verteilten die auf der Straße verbliebenen Werwolfmörder Zettel mit folgendem Text: „Warnung an alle Verräter und Liebesdiener des Feinde! Der Oberbayerische Werwolf warnt vorsorglich alle diejenigen, die dem Feinde Vorschub leisten wollen oder Deutsche und deren Angehörige bedrohen oder schikanieren, die Adolf Hitler die Treue hielten. Wir warnen! Verräter und Verbrecher am Volke büßen mit dem Leben und ihrer ganzen Sippe. Dorfgemeinschaften die sich versündigen am Leben der Unseren oder die weiße Fahne zeigen, werden ein vernichtendes Haberfeldtreiben erleben, früher oder später. Unsere Rache ist tödlich! Der Werwolf“ Unter Führung der Penzberger Peter, Marksteiner, Drexel und Gilcher wurden die auf der schwarzen Liste Aufgeführten aus ihren Häusern geholt und wurden im Stadtzentrum aufgehängt. Jeder der Erhängten, unter ihnen zwei Frauen, trug ein von den Mördern angefertigtes Schild mit der Aufschrift „Werwolf Oberbayern“ Als der Werwolfhaufen am nächsten Morgen die Stadt verließ, bot sich den Penzbergern ein grausiges Bild. Sechzehn Menschen hatten für ihr aufrechtes, mutiges Eintreten gegen faschistischen Zerstörungswahn ihr Leben lassen müssen.

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Der Prozess Am 14. Juni 1948 begann im Penzberger Kameradschaftshaus der erste Prozeß gegen die Mörder der sechzehn Frauen und Männer in Penzberg, die am 28. April 1945 von Mitgliedern des „Werferregiments 22“ und einer Einheit des berüchtigten „Werwolfs“ widerrechtlich erschossen und erhängt wurden. Diese Morde wurden „im Namen des Volkes“ begangen. Unter den Angeklagten befanden sich Oberstleutnant Berthold Ohm, Abteilungskommandeur Kurt Bentrott und Batteriechef Fritz Rethage vom Werferregiment 22. Hans Bauernfeind, Hans Zöberlein, Martin Rebhahn, Ferdinand Zila, Bernhard Middendorf und Felix Achtelik waren u.a. als Mitglieder des Werwolfes angeklagt. Das Gericht setzte sich aus Landgerichtsdirektor Strasser, Landgerichtsrat Dr. Schmid, Gerichtsassessor Posset und Kammergerichtsrat Dr. Birnbach zusammen. Anklagevertreter waren die Staatsanwälte Heigl und Hoffmann. Während seiner ersten Vernehmung beteuerte Ohm immer wieder, nicht in der NSDAP gewesen zu sein und nur seine Pflicht getan zu haben. Er trage die volle Verantwortung für das was er und seine drei mit ihm angeklagten Offiziere getan haben. Weiterhin betonte Ohm, er habe in den Handlungen Bürgermeister Rummers und seiner Kameraden ein selbst in die Wege geleitetes Unternehmen erkannt und befürchtete, da ihm Rummer nicht hätte für Ruhe garantieren können, einen „kommunistischen Aufstand“. Gauleiter Giesler hätte ihm den Befehl gegeben, Rummer und seine Genossen wegen „Hochverrats, Zersetzung der Wehrkraft und des Versuchs der Gefangenenbefreiung“ sofort zu erschießen, was er gleich nach seiner Rückkehr aus München ausführte. Hans Bauernfeind, Chef eines „Fliegenden Standgerichts“ und als solcher „Sonderbeauftragter des Führers“, der für die Urteile „im Namen des Volkes“ verantwortlich ist: „Ich bin mir keiner Schuld bewusst.“ Er sagte weiter aus: „Als ich von den Unruhen gegen die Wehrmacht in Penzberg hörte, habe ich mich nach dort begeben, denn Tausende von Soldaten haben uns Frontoffizieren die Treue gehalten, und es war meine Pflicht, sie nicht im Stich zu lassen.“ Hans Zöberlein, Chef einer nach Penzberg kommandierten Werwolfeinheit, berief sich auf einen Befehl, „sämtliche KPD-Funktionäre und sonstige Rädelsführer in der Stadt zu hängen“. Nach dem Gemetzel sagte Zöberlein: „In Penzberg hat ein Saustall bestanden, der jetzt bereinigt worden ist.“ Kurt Bentrott, Hauptmann im Werferregiment 22 sagte bei seiner Vernehmung vor Gericht aus: „Ich hätte nie gedacht, dass aus München ein Todesurteil käme.“Nachdem er von den Verbrechen des Werwolfs erfahren hatte, äußerte er sich Zöberlein gegenüber wie folgt: „Wenn das was hier gemacht wurde, gemacht werden muss, dann tun Sie es human – erschießen Sie sie wenigstens!“

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DIE ZEUGEN SAGEN AUS Die zweite Woche des Prozesses war ausgefüllt mit Zeugenvernehmungen. Als erster Zeuge sagte der ehemalige Bergwerksdirektor Ludwig aus, dass er durch einen Anruf nach Penzberg gerufen worden sei. Er sei gegen sechs Uhr morgens dort eingetroffen und von Rummer über die neuesten Ereignisse unterrichtet worden. Rummer habe gesagt, dass er dem Aufruf des Freiheitssenders gefolgt sei und die Macht ergriffen habe. Er, Rummer, habe die Mannschaft ausfahren lassen und eine Kundgebung angesagt. Später im Rathaus habe sich ihm ein Oberstleutnant Ohm vorgestellt und ihm erklärt, die Lage habe sich gewandelt, der Aufstand sei niedergeschlagen. Mit den Worten „ich hoffe, wir haben uns verstanden“ sei er wieder entlassen worden. Sehr interessante Aufschlüsse ergab die Vernehmung des Zeugen Sebastian Reithofer. Er gehörte zu den Leuten, die die „Gruppe Hans“ (Werwolf) um jeden Preis lebend oder tot haben wollte und der sich mit knapper Not der Verhaftung entziehen konnte. Reithofer schilderte den Vorfall im Rathaus zwischen Rummer und dem Nazi-Bürgermeister Vonwerden so, dssß Vonwerden gegen seine Absetzung protestiert und gefragt habe, mit welchem Recht dies geschehe. Er sei doch nicht Partei-, sondern Reichsbeamter. Rummer hätte mit der Gegenfrage geantwortet, mit welchem Recht denn er 1933 abgesetzt und mit vielen seiner Kameraden ins KZ Dachau gesteckt worden wäre. Der Zeuge Reithofer sagte weiter aus, dass nachmittags eine Kundgebung geplant gewesen sei, die dem Zwecke dienen sollte, die Bevölkerung zur Ruhe zu ermahnen. Auch in den Gefangenenlagern hätte niemand an einen gewaltsamen Aufstand gedacht. Der inhaftierte General Hübner erklärte als Zeuge, dass die „fliegenden Standgerichte“ eine „Einrichtung Hitlers für besondere Fälle“ gewesen seien. Die Gerichte waren aus Vertretern aller Wehrmachtsteile, meist ohne Juristen, zusammengesetzt. Nach der Auflösung der Gerichte habe er, Hübner, verschiedene Herren mit der Aufgabe betraut, in ihren Bereichen für „Ruhe, Ordnung und Disziplin“ zu sorgen. Für den Raum Bayern sei der Oberstleutnant Bauernfeind eingesetzt gewesen, der ohne weiteres „unfähige Vorgesetzte“ verhaften konnte. Florian Kuhn, der damalige Beauftragte der Freiheitsaktion Bayern für Großhadern bei München, belastete durch seine Aussage vor allem den Angeklagten Achtelik. Achtelik habe sich gegenüber einer Bekannten gebrüstet: „Wir haben heute Nacht in Penzberg ganze Arbeit geleistet. Wen wir hängten wissen wir nicht, aber wenn der „Hans“ es befiehlt tun wir alles.

 

DIE PLÄDOYERS DER ANKLAGE „Ich beantrage, den Angeklagte Ohm wegen siebenfachen Mordes und zwei Verbrechen des versuchten Mordes siebenmal zur Todesstrafe und zu je sechs Jahren Zuchthaus, zurückgeführt auf eine Gesamtstrafe von zehn Jahren, zu verurteilen und ihm die Ehrenrechte auf Lebenszeit abzuerkennen.“ „Ich beantrage, den Angeklagten Bentrott wegen Beihilfe zu einem Verbrechen des Mordes zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren zu verurteilen und ihm die Ehrenrechte auf fünf Jahre abzuerkennen.“ „Ich beantrage, den Angeklagten Rethage wegen sieben Verbrechen der Beihilfe zu einem Verbrechen des Mordes zu einer Gesamtzuchthausstrafe von vier Jahren zu verurteilen.“ „Ich beantrage, die Angeklagten Bauernfeind, Zöberlein und Rebhahn je wegen mindestens eines Verbrechen des Mordes zur Todesstrafe zu verurteilen und ihnen die Ehrenrechte auf Lebenszeit abzuerkennen.“ „Ich beantrage, den Angeklagten Zila wegen dreifachen Mordes dreimal zur Todesstrafe und wegen eines Verbrechens des versuchten Mordes zu einer Zuchthausstrafe von sechs Jahren zu verurteilen und ihm die Ehrenrechte auf Lebenszeit abzuerkennen.“ „Ich beantrage, den Angeklagten Achtelik wegen dreifachen Mordes dreimal zum Tode zu verurteilen und ihm die Ehrenrechte auf Lebenszeit abzuerkennen.“

 

DIE URTEILE Ohm: fünfzehn Jahre Zuchthaus; Bentrott: Freispruch; Rethage: Freispruch; Bauernfeind: zum Tode verurteilt; Zöberlein: zum Tode verurteilt; Rebhahn: lebenslänglich Zuchthaus; Zila: drei Jahre und sechs Monate Zuchthaus; Achtelik: lebenslänglich Zuchthaus.

 

DIE URTEILSBEGRÜNDUNGEN In seiner Begründung des Urteiles über den Angeklagten Ohm führte Landgerichtsdirektor Strasser u.a. aus: „Ohm konnte das Vorgehen Rummers am 28.4.45, also noch zu „Lebzeiten des Naziregimes“, wohl als einen „Putsch“ werten, aber nach Aussagen Bentrotts war ab zwei Uhr nachmittags „Ruhe und Ordnung“ in Penzberg längst wiederhergestellt. Der daraus von dem Angeklagten Ohm entwickelte, „Staatsnotstand“ stehe in „schreiendem Gegensatz“ zu den späteren Vorfällen. Wären die Penzberger revolutionshungrig gewesen, hätten sie wohl nach den Erschießungen revoltiert.“ Ohm habe sich mit der „Urteilsaufsetzung“ Vonwerdens durchaus einverstanden erklärt und sei ohne Einwand bei dessen Verkündung dabei gewesen. Ohm habe genau erkannt, dass es nur eine Lust des Gauleiters war, politische Gegner zu töten. Er, Ohm, hätte nach Aussage seines Brigadiers Coubedt die Möglichkeit gehabt, den Mord bis zum Einmarsch der Amerikaner hinauszuschieben. Der Angeklagte Bentrott habe sich, sagte der Vorsitzende, von vornherein von Rummer und Genossen distanziert, denn „er traute der Sache nicht“. Es sei Bentrott nicht nachzuweisen, ob er aus eigener Initiative oder auf Befehl Ohms Personen festgenommen hätte. Es könnte ihm lediglich angerechnet werden, dass er aufgrund seiner geistigen Befähigung der einzige Offizier gewesen wäre, der die Erschießungen hätte verhindern können. „Der Angeklagte Rethage streitet den Sachverhalt in keiner Weise ab.“ erklärte Strasser. Rethage habe glaubhaft geschildert, dass er bis zu seiner Bestimmung als Exekutionsoffizier von den Vorfällen keine Kenntnis hatte. Seine Aussage, „dies wäre der schrecklichste Augenblick seines Lebens gewesen“, unterstellte das Gericht als wahr. Bauernfeind, heißt es in der Urteilsbegründung, der als Mann mit unbeschränkten Vollmachten aufgetreten war, hätte die Namen lediglich „zur Sicherstellung“ genannt. Von der darauf folgenden Bestimmung zum Erhängen hätte er angeblich keine Ahnung gehabt, was aber durch mehrere Zeugenaussagen widerlegt wurde. Wenn der Angeklagte Zöberlein seine Bemerkung an die ihn begleitende Mannschaft, „Ihr seid jetzt Werwolf“, als „grotesk“ hinstellen wollte und erst in letzter Minute vorbrachte, die ganze Sache hätte in den Händen der Gestapo gelegen, so klang das wenig glaubhaft führte Strasser aus. Eine Vorbereitung zu einer Revolution seitens der Penzberger war keineswegs gegeben. „Zöberleins Leute durchsiebten das Haus Hörmanns mit Schüssen (im Haus befand sich Frau Hörmann mit ihrem Kind) um Hörmann zu verhaften – das war die ‚Penzberger Revolution“! Wenn bei einer solchen Art und Weise vorzugehen von Penzberger Seite ebenfalls geschossen wurde, so war das ihr gutes Recht. Es war Notwehr. Von einer regulären Verhaftung kann hier keine Rede sein. Hier handelt es sich um ein Verbrechen. Wie vorgegangen wurde hat uns der Zeuge Tauschinger geschildert – wer wage hier von Notstand anstatt von Mord zu reden!“ Der Angeklagte Rebhahn, so der Vorsitzende, könne dem Gericht nicht weismachen, dass er die Erhängten nicht gekannt habe. „Zu deutlich sind uns seine Äußerungen: ‚Diese Schweinerei müsst ihr büßen‘, und die Worte aus seiner Warnungsrede: ‚Heute nacht hat der Werwolf gearbeitet‘, in Erinnerung. Was der Zweck dieser Warnung war, bewiesen die Erhängten.“ Bei Rebhahn, so der Vorsitzende, handle es ich um niedrigste Gesinnung – um Mord. „Wenn der Angeklagte Zila seine Beihilfe in den Fällen Belohlawek, Summerdinger, Biersack und Wiesner abstreite und nicht gewusst haben will, dass diesen Leuten Erhängen bevorstand, so stehen dem beeidete Aussagen gegenüber“, erklärte Strasser. Alle Gegenbeweise Zilas seien kläglich misslungen. „Der Angeklagte Achtelik hat laut den Ausführungen des Staatsanwaltes bei Zenk und Fleißner mit aufgehängt.“, sagte Strassner. Da sich der Angeklagte in einer für junge Leute schwierigen Atmosphäre und Stimmung befunden habe, erkannte das Gericht statt der Todesstrafe auf Zuchthausstrafe.

 

DIE VERBÜSSTEN „STRAFEN“ Ohm: 1954 wird seine Zuchthausstrafe auf viereinhalb Jahre herabgesetzt; 1956 wird er endgültig freigesprochen; Bauernfeind: wird 1950 freigesprochen; Zöberlein: wird zu Zuchthaus begnadigt; er war als einziger der Mörder der Penzberger Mordnacht bis Ende der fünfziger Jahre in Haft.